Kosten & Erstattung für Selbstzahler, Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten in der Regel eine (Teil-)Erstattung der Behandlungskosten – abhängig vom jeweiligen Vertrag. Dies gilt auch für entsprechende Zusatzversicherungen. Nach jeder Behandlung erhalten Sie eine detaillierte Rechnung, die sich an die GebüH anlehnt und als Nachweis für Ihre Unterlagen oder zur Einreichung bei Ihrer Versicherung dient. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, erfährst du aus der Versicherungspolice oder direkt telefonisch von der jeweiligen Stelle. Gesetzliche Krankenversicherungen, ohne naturheilkundliche Zusatzversicherung, übernehmen die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen leider nicht.
Ich bitte um Verständnis, dass mein Honorar, in vollständiger Summe, unabhängig vom Zahlungsverhalten der Versicherung fällig wird.