Honorar & Erstattung
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte bekommen die Behandlungskosten in der Regel teilweise oder vollständig erstattet. Dies gilt auch für entsprechende Zusatzversicherungen. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, erfährst du aus der Versicherungspolice oder direkt telefonisch von der jeweiligen Stelle.
Gesetzliche Krankenversicherungen, ohne naturheilkundliche Zusatzversicherung, übernehmen die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen leider nicht.
Ich bitte um Verständnis, dass mein Honorar, in vollständiger Summe, unabhängig vom Zahlungsverhalten der Versicherung fällig wird.
Mein Honorar beträgt 80€ pro Stunde. Ich rechne pro angefangene 15 Minuten ab.
Alle Rechnungen werden in Anlehnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker erstellt.
Fallen Laborkosten an, werden diese direkt über das jeweilige Labor beglichen.
Kannst du einen Termin nicht wahrnehmen, bitte ich um rechtzeitige Absage.
Termine, die kurzfristig oder nicht abgesagt werden (weniger als 24 Stunden) sind ein Verdienstausfall und werden mit 40,00 € in Rechnung gestellt.